Geräte

Alle hier aufgeführten Geräte unterliegen §32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz und somit einer 5 Jahre gültigen Beschussprüfung durch eines der Bundesdeutschen Beschussämter. Die Benutzung der Geräte ist Inhabern einer Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetztes vorbehalten.

Handböller sind die kleinsten und handlichsten Böller (Kaliber 10-24mm). Durch ihr geringes Gewicht sind sie am flexibelsten einsetzbar. Der Schaft und auch der Lauf sind oft aufwendig verziert und bilden somit ein traditionelles Schmuckstück erster Wahl.
Handböller

Schaftböller (auch Prangerstutzen) zählen ebenfalls zu den Handgeräten sind aber in Gewicht und Kaliber (18-40mm) oft vielfach schwerer/größer als die üblichen Handböller. Der lange Schaft bietet sicheren halt und ist oft zahlreich und edel verziert.
Schaftböller

Standböller sind die nicht tragbare Steigerung der bisher genannten Böller. Sie gibt es in Kabliber bis zu 90mm.
Standböller

Böllerkanonen (auch Salutkanonen) stellen die schwere Artillerie der Böllerfamilie dar und sind bis Kaliber 120mm üblich.
Böllerkanone